
Antikoagulation
Antikoagulation bei Zahnpatienten erfordert einer besondere Umsicht
Gerinnungshemmende Mittel, im Fachjargon Antikoagulanzien genannt,
bewahren eine immer größer werdende Zahl von Menschen, die unter den
unterschiedlichsten Beschwerden wie beispielsweise der Hypertonie
leiden, vor potentiell lebensbedrohlichen Folgeerkrankungen. Ist im
Rahmen einer derartigen vorbeugenden oder behandelnden Gerinnungshemmung
jedoch ein zahnärztlicher Eingriff erforderlich, so gilt es,
potentielle Gefahren und Risiken durch angemessene Vorsorgemaßnahmen
auszuschließen.
Wissenswertes rund um das Thema Antikoagulation
Bei der Antikoagulation unterscheidet man in der Regel zwischen Mitteln,
welche nur temporär oder über einen längeren Zeitraum hinweg eingesetzt
werden. Zu der ersten Gruppe gehört beispielsweise die prophylaktische
Behandlung nach einem operativen Eingriff. Menschen, bei denen ein
erhöhtes Risiko einer Thrombosebildung besteht, fallen eher in die
zweite Kategorie. Antikoagulantien werden zudem bei Personen, die unter
so weitverbreiteten Beschwerden wie Hypertonie leiden, eingesetzt.
Bedauerlicherweise bringt die Antikoagulation wie ein Großteil der
medikamentösen Behandlungsmethoden abgesehen von einer Fülle positiver
Eigenschaften, welche Gesundheit und Wohlbefinden der Betroffenen
nachhaltig verbessern, auch so manche unwillkommenen Nebenwirkungen mit
sich. Dazu gehört vor allem eine erhebliche Zunahme der Blutungsgefahr.
Entsprechend besteht eine der wichtigsten Aufgaben des verantwortlichen
Arztes, die potentiellen Risiken zu berücksichtigen. Eine angemessene
Hilfestellung bietet hier unter anderem der sogenannte HAS-BLED Score,
welcher beispielsweise Aufschluss darüber gibt, dass sich Menschen mit
Hypertonie bei der Einnahme von Antikoagulantien keinen übermäßig hohen
Gefahren aussetzen.
Grundsätzlich ist also festzuhalten, dass die zur Gerinnungshemmung
eingesetzten Antikoagulanzien neben dem Schutz vor Thrombosen bei einem
invasiven Eingriff auch ein erhöhtes Blutungsrisiko mit sich bringen.
Vor einer zahnärztlichen Operation ist es also unabdingbar, sich über
die Krankheitsgeschichte sowie den aktuellen Gesundheitszustand der
Patienten zu informieren und im Zuge dessen in Erfahrung zu bringen, ob
sie gegenwärtig mit Antikoagulanzien behandelt werden.
Leitlinien für die sichere zahnmedizinische Behandlung von Risikopatienten
Wer nach einer professionellen Orientierung für die fachgerechte
Therapie von Menschen sucht, welche Antikoagulanzien zur
Gerinnungshemmung verabreicht bekommen, wird diese unter anderem in den
von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
aufgestellten Leitlinien finden. Grundlage für einen erfolgreichen und
weitestgehend risikofreien Eingriff ist hier vor allem eine intensive
interdisziplinäre Betreuung durch den behandelnden Hausarzt sowie den
Zahnmediziner, welcher die Operation durchführt. Dazu gehört unter
anderem die umfangreiche Aufklärungsarbeit im Vorfeld sowie eine
fachgerechte Pflege und Behandlung im Anschluss an den medizinischen
Eingriff. Dabei muss es im Idealfall nicht zu einer Unterbrechung der
Antikoagulation kommen, so dass die Betroffenen in doppelter Hinsicht
geschützt sind. Abgesehen davon gibt es natürlich auch einige einfache
Methoden, um das Auftreten von Komplikationen, welche angesichts des
ohnehin bereits erhöhten Blutungsrisikos fatal sein können, zu
vermeiden. Dazu zählen unter anderem eine intensive Beobachtung der
Antikoagulation während der Operationsphase, ein speicheldichter
Wundverschluss sowie eine spezielle Operationstechnik, welche
gleichermaßen das Blutungsrisiko einschränkt. Letztere umfasst
beispielsweise das Trennen von Wurzeln und Krone zur Verminderung des
Gewebetraumas, den Einsatz von Knochenwachs zur Stillung von
Knochenblutungen sowie das Verschließen der Wundränder mit
resorbierbarem Nahtmaterial. Ebenfalls bewährt haben sich Mundspülungen
mit Tranexamsäure. Zudem lassen sich eventuell auftretende Blutungen
gerade bei einem zahnärztlichen Eingriff relativ schnell lokal unter
Kontrolle bringen. Wägt man hier unter Berufung auf einschlägige
Statistiken und Erfahrungswerte die jeweiligen Risiken ab, so wird
deutlich, dass die Patienten bei einem Absetzen der Antikoagulanzien
weitaus gefährdeter sind. Denn während sich eventuelle Nachblutungen
relativ schnell beheben lassen, können Embolien und Thrombosen
lebensbedrohlich sein. Zum Schutz der Patienten empfiehlt es sich hier
also, die im Rahmen der Antikoagulation verabreichten Mittel zur
Gerinnungshemmung auch während einer zahnärztlichen Behandlung nicht
abzusetzen und damit eventuell verbundene Risiken durch effektive
Vorsorgemaßnahmen und eine gebührende postoperative Betreuung zu
reduzieren.
Im Einzelfall hängt das gewählte Verfahren wesentlich von den
Ergebnissen ab, welche die Zusammenarbeit zwischen Internist und
Zahnmediziner erbringen. Anhand detaillierter Leitlinien und infolge
andauernder Rücksprache wird hier bestimmt, ob sich eine Überweisung des
Patienten in eine Fachklinik als vorteilhaft erweist oder sich die
Behandlung auch problemlos ambulant durchführen lässt. Wird mit der
Antikoagulation eine erworbene Gerinnungsstörung behandelt, so steht
einem lokalen zahnärztlichen Eingriff in der Regel nichts entgegen.